Sie haben geheiratet und tragen jetzt einen neuen Namen?
Dann erledigen wir gerne die Änderung in den Fahrzeugpapieren:
- Personalausweis, mit dem neuen Namen
- individuelle Vollmacht
- ZB I/ Fahrzeugschein
- ZB II / Fahrzeugbrief
- TÜV muß gültig sein
Sie haben es endlich geschafft und die neue Wohnung bzw. das Haus ist eingerichtet.
Jetzt müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden:
- Personalausweis, in dem die neue Anschrift schon eingetragen ist
- individuelle Vollmacht
- ZB I/Fahrzeugschein
- TÜV muß gültig sein